Liebe Mitglieder und Interessenten!
Die Regeln zur Ausübung des Sports wurden gelockert. Wir zitieren den Landessportbund Hessen wie folgt:
"Im öffentlichen Raum gelten für geimpfte und genesene Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Regionale Schutzmaßnahmen entfallen. Die aktuelle Verordnung tritt am 4. März 2022 in Kraft. Sie tritt aktuell mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft.
In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Es findet eine Unterscheidung zwischen gedeckten Sportstätten und Sportstätten im Freien statt. In gedeckten Sportstätten gilt die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene und Getestete nach § 3). Im Freien gilt dies nicht, hier ist das Sportreiben vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt."
Die TSV schließt sich diesen Regelungen des LSBH an und bittet seine Mitglieder um entsprechende Berücksichtigung. Die sportartspezifischen Hygienekonzepte der TSV finden weiterhin Anwendung.
Weitere Fragen beantwortet der Landessportbund Hessen hier.
Wir freuen uns über das wieder zunehmende Interesse an den Aktivitäten in unserem Verein und grüßen Sie herzlich!
Ihre TSV Sachsenhausen 1857 jur. P.

